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Einkaufsbedingungen

1. Angebot und Annahme. Jede Bestellung, die OneStream Software LLC. oder ein verbundenes Unternehmen (in beiden Fällen „Käufer“) ausstellt (jeweils eine „Bestellung“), stellt zusammen mit diesen Einkaufsbedingungen ein Angebot des Käufers dar, die Waren („Waren“) zu kaufen “) und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) (und zur Klarstellung: Waren und Dienstleistungen umfassen gegebenenfalls Software), die in dieser Bestellung angegeben sind. Jede Bestellung zusammen mit diesen Einkaufsbedingungen (diese „Bedingungen“) und allen anderen Dokumenten, die vom Käufer ausdrücklich in die Bestellung aufgenommen oder separat schriftlich vereinbart wurden, wie z. B. Spezifikationen, Zeichnungen, Anforderungen des Kunden des Käufers oder Qualitätsanforderungen, sind zusammenfassend ein „Liefervertrag“. Alle Verkäufe des Verkäufers an den Käufer unterliegen ausschließlich der Zustimmung des Verkäufers zu den Bedingungen des Liefervertrags und ohne Rücksicht auf vom Verkäufer angebotene Bedingungen. Wenn diese Bedingungen dem Verkäufer zuerst angeboten werden, bevor der Verkäufer dem Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers anbietet, treten diese Bedingungen anstelle aller später vom Verkäufer eingereichten allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Käufer lehnt alle zusätzlichen oder abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ab, ob bestätigend oder anderweitig. Wenn der Käufer diese Bedingungen anbietet, nachdem der Verkäufer andere Geschäftsbedingungen angeboten hat, sei es als Teil einer vom Verkäufer erstellten Bestellung oder anderweitig, dann ist die Annahme eines Angebots des Verkäufers durch den Käufer in Verbindung mit den Geschäftsbedingungen des Verkäufers ausdrücklich von der Annahme der Lieferung durch den Verkäufer abhängig Vereinbarung, einschließlich dieser Bedingungen, ausschließlich und unter Ausschluss aller angebotenen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, unabhängig davon, ob diese Bedingungen zusätzliche oder abweichende Bedingungen zu den vom Verkäufer angebotenen Bedingungen enthalten. Die Bestätigung oder Bestätigung einer Bestellung, dieser Bedingungen oder eines Liefervertrags durch den Verkäufer, der Beginn der Leistungserbringung durch den Verkäufer oder das Angebot der bestellten Waren oder Dienstleistungen durch den Verkäufer stellen ausschließlich die Annahme dieser Bedingungen und des Liefervertrags durch den Verkäufer dar.

2. Rechnungen. Der Verkäufer muss Rechnungen einreichen, die deutlich mit der Bestellnummer des Käufers gekennzeichnet sind. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich anders angegeben, zahlt der Käufer alle unbestrittenen Beträge gemäß den ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Rechnung bezieht.

3. AnzeigenPreise. Die in jeder Bestellung enthaltenen Preise sind Festpreise, die sich nicht ändern können, unabhängig von Materialpreisen, Arbeitspreisen oder anderen Ursachen. Zur Klarstellung: Unter keinen Umständen wird UCC Sec. 2-615 oder andere ähnliche Rechtsnormen so ausgelegt werden, dass sie Preisänderungen zulassen. Die Preise beinhalten alle Verpackungskosten. Der Verkäufer erklärt und garantiert dem Käufer, dass die in einem Liefervertrag angegebenen Preise und Bedingungen für den Käufer mindestens so günstig sind wie alle Preise und/oder Bedingungen, die der Käufer anderen Kunden des Käufers für jede ähnliche Ware und Dienstleistung anbietet oder zur Verfügung stellt die Waren und Dienstleistungen. Wenn der Verkäufer Dritten Preise und/oder Bedingungen anbietet oder bereitstellt, die günstiger sind als die Preise und/oder Bedingungen in Bezug auf eine Ware oder Dienstleistung im Rahmen eines Liefervertrags, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über diesen günstigeren Preis informieren ( s) und/oder Laufzeit(en) und geben dem Käufer den günstigeren Preis bzw. die günstigeren Preise und/oder Laufzeit(en).

4. Steuern. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für Steuern im Zusammenhang mit der Bereitstellung oder dem Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen, mit Ausnahme von Steuern, die von einer staatlichen Stelle erhoben werden, die den Verkäufer ausdrücklich verpflichtet, solche Steuern vom Käufer zu erheben, und der Verkäufer darf diese nicht vom Käufer erheben . Wenn bundesstaatliche, staatliche oder lokale Steuern berechnet oder erhoben werden, muss der Käufer die Steuern auf jeder Rechnung separat aufführen.

5. Versandbedingungen. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise FOB (UCC Code Sec. 2-319) Standort des Käufers für Bestellungen, die innerhalb der Vereinigten Staaten versandt werden, und DDP (Incoterms 2010) Standort des Käufers für Bestellungen, die international versendet werden.

6. Verpackung; Behälter. Der Verkäufer kennzeichnet alle Behälter, Kisten, Kisten und Pakete deutlich mit der Bestellnummer des Käufers und fügt allen Sendungen Packlisten bei. Die Packliste für die letzte Lieferung einer bestimmten Bestellung muss auffällig mit dem Vermerk „Auftrag abgeschlossen“ oder einem anderen entsprechenden Vermerk versehen sein. Werden die gekauften Waren nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, verzögert sich die Zahlung, bis der Käufer die ordnungsgemäßen Unterlagen erhält.

7. Die Lieferungen. Zeit ist bei allen Leistungen des Verkäufers im Rahmen eines Liefervertrags von entscheidender Bedeutung. Wenn der Verkäufer die in einem Liefervertrag vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen nicht rechtzeitig liefert, kann der Käufer neben seinen anderen Rechtsmitteln (1) verlangen, dass der Verkäufer per Express oder einem anderen schnelleren Liefermittel versendet, wobei alle zusätzlichen Kosten vom Verkäufer zu tragen sind , oder (2) den geltenden Liefervertrag ganz oder teilweise kündigen. Wenn der Käufer aufgrund des Versäumnisses des Verkäufers, Lieferungen wie oder wann angegeben zu erbringen, es für notwendig erachtet, andere Materialartikel anstelle der von einem Liefervertrag abgedeckten zu verwenden, wird der Verkäufer dem Käufer alle Kosten, Verluste oder Schäden erstatten, die dem Käufer aufgrund von Gründen entstehen davon. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über alle Tatsachen oder Umstände informieren, die dem Verkäufer bekannt sind oder bei angemessener Sorgfalt bekannt sein könnten, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines Liefervertrags verzögern. Der Verkäufer darf keine überschüssigen Mengen versenden, es sei denn, der Käufer hat dies ausdrücklich schriftlich unterschrieben genehmigt. Wenn der Verkäufer nicht autorisierte Übermengen versendet, kann der Käufer diese an den Standort des Verkäufers FOB des Käufers zurücksenden, oder, falls der Käufer die nicht autorisierten Übermengen zurückbehält, erstattet der Verkäufer dem Käufer die angemessenen Kosten für die Lagerung von nicht autorisierten Überschussmengen und in jedem Fall das Risiko des Warenverlustes verbleibt beim Verkäufer. Der Käufer muss keine Eingangskontrollen von Waren oder Dienstleistungen durchführen und der Verkäufer verzichtet auf jegliches Recht, vom Käufer die Durchführung solcher Inspektionen zu verlangen.

8. Qualitätsprogramme. Der Verkäufer wird an den Qualitäts- und Entwicklungsprogrammen des Käufers für Lieferanten teilnehmen und alle Qualitätsanforderungen und -verfahren einhalten, die der Käufer von Zeit zu Zeit festlegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle dann aktuellen Qualitätssicherungshandbücher.

9. Inspektion; Annahme. Alle Waren und Dienstleistungen werden zu jeder angemessenen Zeit und an jedem angemessenen Ort und in jeder Menge durch den Käufer oder direkte oder indirekte Kunden des Käufers geprüft und/oder getestet. Wenn eine solche Inspektion und/oder Prüfung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder in den Räumlichkeiten des/der Unterauftragnehmer(s) des Verkäufers durchgeführt wird, stellt der Verkäufer ohne zusätzliche Kosten alle angemessenen Einrichtungen und Unterstützung bereit, die von den Inspektoren benötigt werden. Solche Inspektionen und/oder Tests entbinden den Verkäufer nicht von der Verpflichtung, vollständige und angemessene Inspektionen und Tests durchzuführen. Der Erhalt und/oder die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen stellt selbst keine Annahme von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer dar. Wenn eine Ware oder Dienstleistung mangelhaft ist, können der Käufer oder seine Kunden diese Waren und/oder Dienstleistungen ablehnen oder deren Ersatz oder Korrektur verlangen. Der Käufer kann alle abgelehnten Waren oder Dienstleistungen zum Rechnungspreis des Verkäufers zuzüglich aller Transport- und Bearbeitungskosten zurücksenden. Der Käufer kann Waren oder Dienstleistungen, die den in diesen Bedingungen enthaltenen Garantien nicht entsprechen, nacharbeiten, reparieren oder korrigieren oder einen Dritten dazu veranlassen, und der Verkäufer trägt alle Kosten dafür. Der Käufer kann alle Waren und Dienstleistungen ablehnen, wenn eine der Waren oder Dienstleistungen nicht den in diesen Bedingungen enthaltenen Garantien entspricht, und der Käufer ist nicht verpflichtet, nur kommerzielle Einheiten der Waren oder Dienstleistungen abzulehnen.

10 Garantien. Der Verkäufer erklärt und garantiert gegenüber dem Käufer und allen direkten und indirekten Kunden und Benutzern des Käufers, (a) dass die Waren und Dienstleistungen genau den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen entsprechen, die dem oder vom Käufer zur Verfügung gestellt werden; (b) dass die Waren und Dienstleistungen neu und von guter Qualität und Verarbeitung sind; (c) dass die Waren und Dienstleistungen frei von Konstruktionsfehlern sind (es sei denn, und nur in dem Umfang, in dem der Käufer das Design), die Materialien oder die Herstellung bereitgestellt hat; (d) dass die Waren und Dienstleistungen marktgängig sind; (e) dass die Waren und Dienstleistungen sowohl für die gewöhnlichen Zwecke geeignet sind, für die diese Waren und Dienstleistungen verwendet werden, als auch für jeden Zweck, für den der Verkäufer weiß, dass der Käufer die Waren oder Dienstleistungen verwenden wird; (f) dass die Waren und Dienstleistungen allen geltenden Umwelt-, Arbeits-, Sicherheits-, Gesundheits- und anderen Gesetzen, Regeln und Vorschriften entsprechen, die für das Design, die Funktion oder die Verwendung der Waren und/oder Dienstleistungen in der Gerichtsbarkeit des Käufers gelten informiert den Verkäufer; (g) Alle Waren, die voraussichtlich in im Wesentlichen der gleichen Form wie bei der Lieferung an den Käufer in die Hände eines Endverbrauchers gelangen, müssen mit allen Warnetiketten, Anhängern oder anderen Hinweisen versehen sein, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf Nichtwarnung des Produkts zu vermeiden Haftung in Bezug auf die Waren; und (h) weder die Waren noch die Dienstleistungen noch deren Besitz oder Nutzung durch einen (unten definierten) Käufer-Entschädigungsberechtigten, wie in einem Liefervertrag vorgesehen oder durch die Natur oder den Charakter der Waren und Dienstleistungen impliziert, verletzen, verletzen, oder geistiges Eigentum, Verträge oder andere Rechte Dritter missbrauchen. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über alle Fehler in den vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen oder Zeichnungen informieren, die dem Verkäufer bekannt sind oder die ein angemessen qualifizierter Hersteller, Anbieter oder Händler von Waren und/oder Dienstleistungen dieser Art hätte entdecken müssen. Der Verkäufer garantiert ferner, dass er das handelsübliche Eigentum an allen Waren hat und dass der Verkäufer alle Waren frei von Pfandrechten und Belastungen liefern wird.

11 Gefahrenstoffe. Wenn Waren Materialien sind oder enthalten, die durch Arbeitsschutz- oder Umweltgesetze als gefährlich gekennzeichnet sind, wird der Verkäufer die Waren deutlich als solche kennzeichnen und dem Käufer vor der Lieferung oder gleichzeitig mit der Lieferung alle Materialsicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen und alle anderen Informationen, die für die sichere Handhabung und Lagerung der Waren erforderlich sind. Überarbeitet am 2018

12 Schadenersatz. Der Verkäufer wird den Käufer und die Anteilseigner des Käufers, Direktoren, Manager, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und direkte und indirekte Kunden (jeweils ein „Entschädigungsberechtigter des Käufers“) schadlos halten, verteidigen und schadlos halten gegen jegliche Ansprüche oder Forderungen Dritter wegen Verletzung oder Tod von Personen, Sachschäden, wirtschaftliche Verluste und alle anderen Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), unabhängig davon, ob der Anspruch oder die Forderung aus unerlaubter Handlung, Vertrag, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen Theorie entsteht, in dem verursachten Umfang oder angeblich durch fehlerhafte Konstruktion, Herstellung oder Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen des Verkäufers, vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers bei seiner Erfüllung im Rahmen eines Liefervertrags oder andere Tatsachen verursacht wurden, die, wenn sie wahr sind, Beweise sind oder sein könnten eines Verstoßes des Verkäufers gegen eine Gewährleistung im Rahmen eines Liefervertrags.

13 Versicherungen. Der Verkäufer wird eine Versicherung beschaffen und aufrechterhalten, die für den Käufer angemessen zufriedenstellend ist. Der Verkäufer wird eine Bescheinigung eines Versicherungsträgers oder Maklers vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer über einen angemessenen Versicherungsschutz in den folgenden Mindestbeträgen verfügt. Arbeitnehmerentschädigung – gesetzliche Anforderungen für den Staat oder die Staaten, in denen die Arbeit ausgeführt werden soll; Arbeitgeberhaftpflicht – 1,000,000 $; allgemeine Haftpflicht – Körperverletzung 1,000,000 $ pro Ereignis und 2,000,000 $ jährlich insgesamt; Kfz-Haftpflicht – Personenschäden 250,000/500,000 USD und Sachschäden 1,000,000 USD. Diese Bescheinigung muss die Deckungssumme, die Nummer der Police und das Ablaufdatum enthalten. Der Verkäufer veranlasst, dass der Käufer für jede dieser Versicherungspolicen als zusätzlicher Versicherter benannt wird, und veranlasst den/die Versicherer, den Käufer mindestens 30 Tage im Voraus über Ablauf, Kündigung oder Kürzung dieser Versicherung zu informieren. Zur Klarstellung: Nichts in diesem Abschnitt 13 wird die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß Abschnitt 12 verringern oder verlangen, dass der Käufer seine Rückforderung zugunsten oder Erlöse aus einer Versicherung beschränkt.

14 Rechte an geistigem Eigentum.

(A) Geistiges Eigentum des Käufers. Der Käufer überträgt oder gewährt dem Verkäufer durch diese Bedingungen oder einen Liefervertrag keine Rechte an Ideen, Erfindungen, Verbesserungen, neuen und nützlichen Verfahren, Maschinen, Herstellungs- oder Stoffzusammensetzungen, neuen und nützlichen Verbesserungen davon, neuartigen Zierdesigns von a Funktionsgegenstand, Urheberschaft, Patent, Geschäftsgeheimnis, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke, Urheberrecht, Maskenarbeit oder andere geistige Eigentumsrechte („geistige Eigentumsrechte“) des Käufers an Informationen, Dokumenten oder Eigentum, die der Käufer dem Verkäufer unter a Liefervertrag oder anderweitig, mit Ausnahme des Rechts, die geistigen Eigentumsrechte des Käufers zu nutzen, um Waren und Dienstleistungen ausschließlich für den Käufer herzustellen und zu liefern.

(B) Geistiges Eigentum des Verkäufers. Wenn ein Liefervertrag nicht vom Verkäufer aufgrund einer Vertragsverletzung des Käufers gekündigt wird, gewährt der Verkäufer dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz zur Nutzung und Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers, um Produkte und Dienstleistungen, die den Waren und Dienstleistungen ähnlich sind, aus alternativen Quellen zu beziehen Umfang der Menge an Waren und Dienstleistungen, die der Käufer im Rahmen der betroffenen Liefervereinbarung(en) hätte bestellen können.

(C) Rechte an geistigem Eigentum, die bei der Erfüllung des Liefervertrags entstehen. Wenn der Verkäufer im Zuge der Erfüllung eines Liefervertrags etwas erschafft, entdeckt, erfindet, generiert oder in die Praxis umsetzt, an dem geistige Eigentumsrechte entstehen oder bestehen, wird der Verkäufer unverzüglich (i) den Käufer über die Entstehung, Entdeckung informieren , Erfindungen oder urheberrechtlich geschützte Werke und die darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, (ii) alle diese geistigen Eigentumsrechte an den Käufer abzutreten und (iii) mit dem Käufer zusammenzuarbeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von Personal des Verkäufers zur Unterstützung bei der Strafverfolgung). solcher Rechte), auf Kosten des Käufers für angemessene Auslagen, bei der Verfolgung, Sicherung, Registrierung und Vervollkommnung solcher Rechte des Käufers.

(D) Verletzung. Der Verkäufer wird jeden entschädigten Käufer des Käufers schadlos halten, verteidigen und schadlos halten von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Strafen, Zinsen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit jede tatsächliche oder angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Vertragsrechten oder anderen Rechten Dritter durch die Waren oder Dienstleistungen (oder deren Besitz oder Nutzung durch einen direkten oder indirekten Kunden des Käufers).

15 Einhaltung von Gesetzen. Bei der Erfüllung aller Lieferverträge hält der Verkäufer alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze, Verordnungen, Regeln, Anordnungen, Vorschriften oder Auflagen ein, die für jeden Liefervertrag und/oder für den Verkäufer gelten. Der Verkäufer wird dem Käufer auf Anfrage des Käufers solche Bescheinigungen über die Einhaltung derselben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Umweltanforderungen des Kunden, und in der Form, die der Käufer von Zeit zu Zeit verlangt, zur Verfügung stellen.

16 Lizenz; Genehmigungen. Wenn eine Rechtsnorm verlangt, dass der Verkäufer oder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen dazu eine Lizenz oder Genehmigung besitzt, wird der Verkäufer diese Lizenzen und/oder Genehmigungen jederzeit beschaffen und aufrechterhalten. Wenn Waren oder Dienstleistungen auf dem Gelände des Käufers geliefert oder erbracht werden sollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bau oder die Änderung von Immobilien oder Installationen, für die eine Baugenehmigung oder eine ähnliche Genehmigung erforderlich ist), wird der Verkäufer Folgendes beantragen: und Anlass zur Erteilung (sei es an den Käufer, Verkäufer oder anderweitig) solche Genehmigungen, die erforderlich sind, um die Waren und Dienstleistungen wie erforderlich bereitzustellen.

17 Aktivitäten in den Einrichtungen des Käufers. Der Verkäufer veranlasst jeden Vertreter des Verkäufers, alle Einrichtungen des Käufers zu betreten, um alle Arbeitsplatzregeln und Sicherheitsanforderungen des Käufers einzuhalten.

18 Änderungen. Der Käufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an Zeichnungen und Spezifikationen von Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen. Wenn sich für den Verkäufer eine tatsächliche Kostendifferenz ergibt, werden die geltenden Preise angemessen angepasst, vorausgesetzt, der Verkäufer erhebt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der vorgeschlagenen Änderungen einen schriftlichen Antrag auf Anpassung. Jeder Liefervertrag kann auch im Falle von Feuer, Unfällen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt, Kürzungen oder Kürzungen der Bestellungen von Kunden des Käufers oder anderen Bedingungen oder Ereignissen durch den Käufer geändert, modifiziert, ausgesetzt oder gekündigt werden außerhalb der wirtschaftlich angemessenen Kontrolle des Käufers liegen.

19 Laufzeit und Kündigung.

(A) Allgemeines. Jeder Liefervertrag bleibt für die im Liefervertrag angegebene Laufzeit in Kraft (wobei diese Laufzeit als Produktlebensdauer, Menge oder auf andere Weise angegeben werden kann), sofern sie nicht vom Käufer mit einer angemessenen Frist (aber nicht weniger als 30 Tagen) vorzeitig gekündigt wird zum Verkäufer. Nach Beendigung eines Liefervertrags unterstützt der Verkäufer den Käufer bei der Suche nach einer alternativen Quelle für die Waren und Dienstleistungen und bei der Verlagerung der Produktion auf die vom Käufer ausgewählte alternative Quelle.

(B) Kündigung durch den Käufer. Der Käufer kann jeden Liefervertrag sofort ganz oder teilweise stornieren und kündigen, wenn:

(i) der Verkäufer seine Schulden bei Fälligkeit nicht mehr bezahlen kann;

(ii) ein Konkursverwalter oder ein ähnlicher Treuhänder oder Vertreter für den Verkäufer oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts des Verkäufers ernannt wird;

(iii) der Verkäufer eine Abtretung im Allgemeinen zugunsten der Gläubiger vornimmt;

(iv) Der Verkäufer ist berechtigt, eine angemessene Zusicherung der Erfüllung gemäß UCC Sec. 2-609 und der Käufer dem Käufer bis zum fünften Kalendertag nach einer solchen Aufforderung oder, falls kürzer unter Berücksichtigung der Umstände, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Aufforderung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist, keine angemessene Zusicherung der Erfüllung liefert; oder

(v) der Verkäufer mit einer seiner Verpflichtungen im Rahmen eines Liefervertrags (sei es der Liefervertrag, der Gegenstand der Kündigung ist, oder ein anderer Liefervertrag) oder einer anderen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer materiell in Verzug gerät und diesen Verzug nicht innerhalb von 10 Tagen danach behebt Erhalt der Mitteilung über eine solche Nichterfüllung.

20 Käufereigentum; Kaution. Alle Vorräte, Materialien, Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Lehren, Vorrichtungen, Formen, Muster, Ausrüstungen, sonstiges Eigentum, das der Käufer vom Verkäufer gekauft, vom Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt, vom Käufer bezahlt oder für die der Käufer den Verkäufer erstattet hat („Käufereigentum “) ist und bleibt jederzeit Eigentum des Käufers. DER KÄUFER GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM DES KÄUFERS UND STELLT DAS EIGENTUM DES KÄUFERS „WIE BESEHEN UND WO IST“ ZUR VERFÜGUNG. Der Verkäufer wird keine Belastungen oder Ansprüche Dritter zulassen, die an Eigentum des Käufers angehängt werden. Der Verkäufer wird das Eigentum des Käufers angemessen trennen und das gesamte Eigentum des Käufers deutlich als Eigentum des Käufers kennzeichnen und/oder kennzeichnen. Der Verkäufer versichert zugunsten des Käufers auf eigene Kosten sämtliches Eigentum des Käufers, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befindet, zum vollen Wiederbeschaffungswert. Der Verkäufer darf das hinterlegte Eigentum nicht für andere Zwecke als die Erfüllung eines Liefervertrags durch den Verkäufer für den Verkäufer verwenden, und der Verkäufer darf in keinem Fall das Eigentum des Käufers zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten verwenden. Der Verkäufer darf Käufereigentum nur auf ausdrückliche schriftliche und unterzeichnete Anweisung des Käufers vom ursprünglichen Verkäuferstandort, an den das Käufereigentum geliefert wird, bewegen. Der Käufer kann das Gelände des Verkäufers zu jeder angemessenen Zeit betreten, um das Eigentum des Käufers und die diesbezüglichen Aufzeichnungen des Verkäufers zu inspizieren und/oder mitzunehmen. Der Verkäufer arrangiert mit jedem Vermieter oder anderen Dritten den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, zu denen ein solcher Dritter den Zugang beschränken kann oder tut. Nach Abschluss von Lieferverträgen oder Teilen davon oder deren Annullierung oder Kündigung aus welchem ​​Grund auch immer, wird der Verkäufer:

(a) das gesamte Eigentum des Käufers zu halten und zu schützen, bis Anweisungen des Käufers bezüglich der Verfügung darüber vorliegen, kostenlos von allen Gebühren für diesen Service und diese Lagerung; und

(b) Nach Erhalt der Anweisung des Käufers, das Eigentum des Käufers an den Käufer oder den Beauftragten des Käufers zu liefern, liefern Sie das Eigentum des Käufers unverzüglich wie angewiesen.

21 Arbeit. Der Verkäufer wird den Käufer mindestens sechs Monate vor Ablauf eines laufenden Arbeitsvertrags über die Mitarbeiter des Verkäufers oder die Mitarbeiter der Hauptlieferanten des Verkäufers, der nicht verlängert oder ersetzt wurde, über das Ablaufdatum des Vertrags informieren. Der Käufer kann den Verkäufer danach schriftlich anweisen, bis zu 2018 Tage zusätzlichen Warenbestand herzustellen, wobei er die erforderlichen Warenmengen und alle Verpackungs- und Lageranforderungen angibt, und der Verkäufer wird diese Anweisung des Käufers befolgen.

22 Vertrauliche Informationen. Der Verkäufer wird alle Informationen und Daten, die ihm vom Käufer offengelegt werden oder die der Verkäufer vom Käufer erfährt, vertraulich behandeln und die Offenlegung an Dritte verhindern, in jedem Fall ist dies (außer durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers) nicht ohne weiteres durch den Verkäufer feststellbar Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln; einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Geschäftspläne, technologische Techniken, Drucke, Erfindungen und Informationen über Forschung und Entwicklung.

23 Abtretung; Dritte. Der Verkäufer darf seine Pflichten oder Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Liefervertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abtreten oder untervergeben. Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten aus einem Liefervertrag oder Teilen davon frei abtreten und übernimmt daher keine Haftung für Verpflichtungen, die nach dem Datum der Abtretung entstehen. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen einem oder mehreren seiner verbundenen Unternehmen gestatten, Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines Liefervertrags zu kaufen, alle derartigen Käufe durch die verbundenen Unternehmen des Käufers erfolgen ausschließlich für das eigene Konto jedes verbundenen Unternehmens des Käufers, und der Käufer haftet nicht für Verstöße durch jedes verbundene Unternehmen des Käufers in Bezug auf die Käufe eines solchen verbundenen Unternehmens des Käufers. Alle Entschädigungsberechtigten des Käufers sind ausdrücklich Drittbegünstigte aller Freistellungsverpflichtungen und Gewährleistungen des Verkäufers gemäß diesen Bedingungen und jeglichen Lieferverträgen. Es gibt keine anderen Drittbegünstigten von Rechten oder Pflichten aus einem Liefervertrag.

24 Logistik. Übertragbare Kredite oder Vorteile im Zusammenhang mit gekauften Waren und/oder Dienstleistungen, einschließlich Handelskrediten, Exportkrediten oder Rechten auf Erstattung von Zöllen, Steuern oder Gebühren, gehören dem Käufer, sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist. Der Verkäufer stellt dem Käufer alle Informationen und Aufzeichnungen in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Käufer (1) diese Vorteile, Gutschriften und Rechte erhält, (2) alle Zollverpflichtungen, Ursprungskennzeichnungs- oder Kennzeichnungsanforderungen und Zertifizierungen erfüllt oder Meldepflichten für lokale Inhalte erfüllen, (3) Zollpräferenzbehandlung im Rahmen geltender Handelspräferenzregelungen beanspruchen und (4) an Zollaufschub- oder Freihandelszonenprogrammen des Einfuhrlandes teilnehmen. Der Verkäufer wird alle Exportlizenzen und -genehmigungen einholen und alle Exportsteuern, Zölle und Gebühren zahlen, sofern in einem Liefervertrag nichts anderes angegeben ist. In diesem Fall stellt der Verkäufer alle Informationen und Aufzeichnungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Käufer diese Exportlizenzen oder -genehmigungen erhalten kann. Für alle Waren und/oder Dienstleistungen, die unter diese Bedingungen oder einen Liefervertrag fallen, stellt der Verkäufer dem Käufer auf Anfrage des Käufers von Zeit zu Zeit ein aktuelles Ursprungszeugnis zur Verfügung, das den Bestimmungen aller anwendbaren internationalen Handelsabkommen entspricht.

25 Lieferverträge der Regierung. Wenn eine Bestellung einen staatlichen Hauptvertrag identifiziert, werden die folgenden Klauseln hiermit durch Bezugnahme aufgenommen. Chancengleichheit (EO 11246), 48 §§ CFR 52.222-26; Affirmative Action for Special Disabled and Vietnam Era Veterans (38 USC § 4212(a)), 48 CFR §§ 52.222-35; Affirmative Action für behinderte Arbeitnehmer (29 USC § 793), 48 CFR §§ 52.222-36. Kopien dieser Klauseln sind auf Anfrage erhältlich.

26 Einschränkung der Haftung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER KÄUFER GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG ODER ANDERWEITIG FÜR (A) NEBEN-, FOLGE-, SONDER-, STRAF- ODER ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN ODER (B) SCHÄDEN, DIE DEN PREIS DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN ÜBERSCHREITEN, DIE GEGENSTAND DER BEANSPRUCHEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, DASS SIE DAZU FÜHREN, DASS EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT UND DER KÄUFER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN.

27 Weitere Anwendungsbereiche.

(A) Rechtswahl; Zuständigkeit; Veranstaltungsort. Diese Bedingungen und alle Lieferverträge unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Michigan und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Bedingungen oder Lieferverträge keine Anwendung. Alle Klagen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einem Liefervertrag ergeben, können nur vor den Gerichten des Staates Michigan mit Sitz in Washtenaw County, Michigan, oder dem United States District Court for the Eastern District of Michigan und Verkäufer und Käufer vorgebracht werden Jeder stimmt unwiderruflich der Gerichtsbarkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand dieser Gerichte zu.

(B) Marketings. Der Verkäufer wird seine Beziehung zum Käufer oder zu den Kunden des Käufers ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder bewerben noch anderweitig öffentlich bekannt geben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung eines Liefervertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(C) Prüfungsrechte. Der Verkäufer bewahrt für mindestens drei Jahre nach Abschluss jedes Liefervertrags Aufzeichnungen auf, die erforderlich sind, um die dem Käufer im Rahmen eines solchen Liefervertrags in Rechnung gestellten Beträge zu belegen. Der Käufer und seine Vertreter können diese Aufzeichnungen in dem Umfang prüfen, der erforderlich ist, um zu überprüfen, ob die Rechnungen des Verkäufers und alle Zahlungen an den Verkäufer durch den Liefervertrag gedeckt sind. Jede Prüfung wird auf Kosten des Käufers zu angemessenen Zeiten und am üblichen Geschäftssitz des Verkäufers durchgeführt (wird jedoch vom Verkäufer erstattet, wenn die Prüfung wesentliche Fehler bei den in Rechnung gestellten Beträgen aufdeckt).

(D) Beziehung der Parteien. Käufer und Verkäufer sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in einem Liefervertrag macht eine Partei zu irgendeinem Zweck zum Vertreter oder gesetzlichen Vertreter der anderen Partei. Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder zu begründen.

(E) Verzicht. Das Versäumnis des Käufers, auf der Erfüllung einer Verpflichtung zu bestehen oder ein Recht oder Privileg auszuüben, oder der Verzicht des Käufers auf eine Verpflichtung, stellt danach keinen Verzicht auf andere Bedingungen, Rechte oder Privilegien oder auf dieselben Bedingungen dar, Rechte oder Privilegien bei einer anderen Gelegenheit.

(F) Salvatorische. Wenn eine Bestimmung eines Liefervertrags in einer Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung einer Liefervereinbarung oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.

(G) Art der Service-Level-Gutschriften; Pauschalierter Schadensersatz. Wenn ein Liefervertrag Service Level Credits oder ähnliche Maßnahmen vorsieht, legt jede Partei fest, dass (i) solche Maßnahmen im Hinblick auf den erwarteten oder tatsächlichen Schaden, der durch die Verletzung verursacht wird, die Schwierigkeiten beim Nachweis des Verlusts und die Unannehmlichkeiten oder Nichtdurchführbarkeit angemessen sind anderweitig ein angemessenes Rechtsmittel zu erlangen, und (ii) keine solche Maßnahme einen unangemessen hohen pauschalierten Schadensersatz oder eine Strafe darstellt.

(H) Hinweise. Jede Mitteilung, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und gilt als wirksam, (a) wenn sie durch persönliche Zustellung erfolgt, bei einer solchen persönlichen Zustellung oder (b) wenn sie durch einen national anerkannten Kurier- oder Postdienst (in beiden Fällen) erfolgt die Echtzeit- oder Fast-Echtzeit-Verfolgung hat), zu dem Zeitpunkt, zu dem die Benachrichtigung gemäß den Verfolgungsaufzeichnungen des Kurier- oder Postdienstes an den Räumlichkeiten des Empfängers zugestellt wird (oder versucht wird, die Benachrichtigung zuzustellen, unabhängig davon, ob dies verweigert wird). Die Benachrichtigungsadressen für jede Partei sind die auf der Bestellung, Attn: Legal Department. Jede Partei kann ihre Anschrift ändern, indem sie der anderen Partei die Änderung der Anschrift mitteilt.

(I) Heilmittel kumulativ. Jedes einzelne Rechtsmittel des Käufers ist kumulativ und keine Ausübung oder Verfolgung eines bestimmten Rechtsmittels durch den Käufer wird als ausschließliche Wahl dieses Rechtsmittels angesehen. Alle Ansprüche, Klagen oder Klagen, die sich aus einem Verstoß des Käufers gemäß diesen Bedingungen oder einem Liefervertrag ergeben, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung des Klagegrundes eingeleitet werden, oder es wird für immer darauf verzichtet.

(J) Redaktionspartei. Für die Konstruktion dieser Bedingungen gilt keine Regel, die die Konstruktion einer Sprache gegen die verfassende Partei erfordert.

(K) Anti-Bestechung; Anti-Korruption. Jede Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre Subunternehmer, Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten müssen alle anwendbaren Gesetze, Statuten und Vorschriften in Bezug auf Bestechung und Korruption einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Foreign Corrupt Practices Act und das Vereinigte Königreich Bestechungsgesetz 2010 (Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung). Die Parteien dürfen sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die eine Straftat darstellen oder eine Haftung für die andere Partei gemäß den Antikorruptionsgesetzen nach sich ziehen könnten. Jede Partei muss während der Laufzeit dieser Vereinbarung ihre eigenen Richtlinien und Verfahren haben, aufrechterhalten und durchsetzen, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze sicherzustellen. Zur Vermeidung von Zweifeln gelten alle vom Käufer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gezahlten Beträge für Waren, Dienstleistungen und/oder andere Gebühren, die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung anfallen. Jede Partei darf keine Bestechungsgelder oder Schmiergelder in irgendeiner Form annehmen und muss sicherstellen, dass ihre verbundenen Unternehmen, Subunternehmer, Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten dies nicht tun. Jede Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre Subunternehmer, Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten sind für die Einhaltung und Erfüllung der Anti-Korruptionsgesetze durch diese Personen verantwortlich und haften direkt gegenüber der anderen Partei für Verstöße dieser Personen gegen diese die Antikorruptionsgesetze.

(L) Gesamte Vereinbarung. Jeder Liefervertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar, und jeder Liefervertrag ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen oder Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Liefervertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf , jedes Angebot des Verkäufers, es sei denn, der Käufer nimmt es ausdrücklich schriftlich in einen Liefervertrag auf. Nachfolgende Bedingungen, Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die vorgeben, die Bedingungen eines Liefervertrags zu ändern, sind verbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich niedergelegt und von der Partei unterzeichnet, gegen die die Vollstreckung beantragt wird.

 

Überarbeitet Januar 2020


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